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Finanzierung

Die Psychologische Psychotherapie ist seit dem 01.07.2022 eine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Der Tarif wird vom Kanton St. Gallen auf CHF 2.58/min festgesetzt.

 

Dies entspricht einem Stundensatz von CHF 154.80. Damit die Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

Anordung psychologische Psychotherapie

Dazu benötige ich dieses Formular (von Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt oder Hausärztin/Hausarzt ausgefüllt).

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Weiters gibt es die Möglichkeit, dass die psychologische Psychotherapie über die Unfallversicherung, die Opferhilfe oder die IV abgerechnet werden kann. Ich bitte das im Vorfeld mit den jeweiligen Stellen abzuklären.

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Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht vergütet.

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Patientinnen und Patienten bzw. deren Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtete Datenänderungen wie Krankenkassenwechsel, Adressänderung etc. unaufgefordert der Therapeutin bekannt zu geben.

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