Therapiekonzept
In der Regel findet die Psychotherapie in drei Phasen statt.

Erstgespräch

​Das Erstgespräch dient dazu den Veränderungswunsch bzw. das Therapieziel zu definieren und sich gegenseitig kennenzulernen. In der Regel sind gerade bei Kindern und Jugendlichen die Erziehungsberechtigten beim Erstgespräch zumindest teilweise mit dabei.
Das familiäre System ist in solchem Fall von grosser Bedeutung, da eine psychische Erkrankung nicht nur das Kind, sondern oftmals das Familiensystem betrifft. Eltern sind besorgt um die psychische Gesundheit ihres Kindes und stehen unter Druck. Die Erkrankung kann auch die Aufmerksamkeit und Zuwendung zu Geschwistern negativ beeinflussen.
Familiäre Bedingungen können sowohl beschützend als auch risikofördernd wirken. Die individuelle Anpassung des Elternarbeitsumfangs berücksichtigt den Verlauf der Therapie und die spezifischen Bedürfnisse jedes Kindes und Jugendlichen.
Nach dem Erstgespräch sollen die Patientin, der Patient und die Therapeutin darüber nachdenken, ob eine Zusammenarbeit mit einem guten Bauchgefühl begonnen werden kann und ob die Bedürfnisse der Patientin, des Patienten durch die Therapeutin abgedeckt werden können. Der Erfolg der Psychotherapie ist nachweislich in hohem Masse von der Tragfähigkeit der therapeutischen Beziehung abhängig.

​Die Diagnostikphase dauert zwischen 3 und 5 Sitzungen und dient dem Erfassen des Problems.
Neben dem Anamnesegespräch (Lebenslauf) können auch Fragebögen, Tests und projektive Verfahren (zeichnen, spielen...) zur Anwendung kommen.
​
Am Ende dieser Phase erfolgt ein Auswertungsgespräch und es wird gemeinsam überlegt, ob und wie die Behandlung weitergehen soll.
Diagnostikphase


Psychotherapeutische
Phase

Je nach psychischer Erkrankung kommt es zum Einsatz verschiedener psychotherapeutischen Methoden. Wie bereits erwähnt wird der Psychotherapieerfolg durch den Einbezug des Familiensystems in den psychotherapeutischen Prozess verstärkt.
​
Medikamente können die Wirksamkeit einer Psychotherapie ebenfalls unterstützen. Sollte die Einnahme von Medikamenten sinnvoll erscheinen, werden diese im Einverständnis der Patientin, des Patienten und in der Regel der Erziehungsberechtigten, von einer Medizinerin oder einem Mediziner verabreicht.
​
Ich bin an das Berufsgeheimnis und das Bundesgesetz über den Datenschutz gebunden. Der Einbezug weiterer Bezugspersonen oder die Weitergabe von Informationen an Drittpersonen erfolgt in der Regel nur im Einverständnis der Eltern und/oder des Kindes/Jugendlichen und wenn ich von der Schweigepflicht entbunden werde. Ausnahmen stellen unter anderem das Weiterleiten von Informationen an den Kostenträger, sowie die Informationsweitergabe aufgrund von Selbst- oder Fremdgefährdung dar.